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11.4 Ortsgebundene Kosten

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Über den unter Menüpunkt „Ortsgebundene Kosten“ lassen sich diese an beliebigen Einrichtungen managen (siehe Abbildung 11.4‑1).

Abbildung 11.4‑1: Übersicht ortsgebundene Kosten

Über das „+“ lassen sich beliebig viele ortsgebundene Kosten für verschiedene Einrichtungen hinterlegen. Dabei sollten folgende Angaben gemacht werden:

– Gültig ab = ab welchem Datum gelten die Kosten?

– Gültig bis = bis zu welchem Datum gelten die Kosten?

– Rechnungsempfänger = wem werden diese Kosten in Rechnung gestellt?

– Adresse = um welche Einrichtung handelt es sich?

– Weiterer Ort (Start/Ziel) = gibt es eine weitere Einrichtung mit den gleichen Vorgaben?

– Dienstleister = wer ist der Dienstleister an diesem Ort?

– Währung = welche Währung gilt an dem Ort?

– Einzelpreis = was ist der Einzelpreis?

– Menge = auf welche Menge bezieht sich der Einzelpreis?

– Weitere Beschreibung = optional

– Eingehend = ??

 

Sofern diese Angaben hinterlegt sind, werden diese automatisch in der weiteren Planung und kontinuierlichen Deckungsbeitragsrechnung berücksichtigt.